Die CSDDD verankert den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt fest im betrieblichen Aufgabenkatalog. Zum Beispiel müssen Unternehmen Sorgfaltspflichten wahrnehmen, Beschwerdeverfahren etablieren, die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen regelmäßig überprüfen und im Rahmen der CSRD darüber berichten.
Während die CSDDD noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um angemessene Due-Diligence Systeme einzurichten.
Um mehr über die CSDDD zu erfahren, lesen Sie den aktuellen LRQA-Leitfaden zur ESG- Gesetzgebung (auf Englisch verfügbar).
Finale Bestätigung der CSDDD durch das EU-Parlament
24 Apr 2024
Diese Woche war ein Meilenstein für unternehmerische Sorgfaltspflichten: Das Europäische Parlament hat die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) angenommen.